Honorare

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich bei

- gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung

nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

und den hier geregelten Gebührentatbeständen. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. ( §§ 1, 1 RVG)

In Verfahren vor den Sozialgerichten entstehen ggf. Betragsrahmengebühren. Entsprechendes gilt für außergerichtliches Tätigwerden. (§3 RVG)

- rechtlicher Beratung

nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung,

da der Gesetzgeber die Regelungen für Beratung  und Begutachtung aus dem RVG gestrichen hat.

Die Vergütungsvereinbarung, die wir Ihnen anbieten, finden Sie hier (PDF).

Vergleichbare Vereinbarungen werden für gutachterliche Tätigkeit vereinbart.

- rechtlicher Betreuung

nach einem vereinbarten Honorar in einem Beratungsvertrag.

Es kann ein Pauschalhonorar je angefangener Stunde nach der jeweiligen Inanspruchnahme je Monat oder ein monatliches Pauschalhonorar, bei dem ein Stundenhonorar für eine pauschale zeitliche Inanspruchnahme zu Grunde gelegt wird, vereinbart werden.